Herzlich willkommen auf meiner Praxis-Webseite. Hier finden Sie Informationen über meine Praxis, angebotene Leistungen und Qualifikationen.
Dr. med. Gerhard Remhof
- Hausarztpraxis -
Zulassung zu allen Krankenkassen
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
- Montag bis Freitag
- 8–11 Uhr und 15–18 Uhr
- außer Mittwoch nachmittags
Hausbesuche bitte bis 9 Uhr anmelden
8. Mai 2012
SICHERHEIT BEI ZECKENBISSEN
Mit der warmen Jahreszeit hat auch wieder die Zeckensaison begonnen.
In Deutschland und den Nachbarländern muss man im wesentlichen mit zwei unterschiedlichen Erkrankungen rechnen, die von Zecken übertragen werden:
- Die Lyme-Borreliose kommt flächendeckend vor und wird durch Bakterien verursacht. Im Bodenseeraum sind stellenweise über 50% der Zecken damit infiziert. Eine Schutzimpfung gibt es nicht. Bei rechtzeitiger Diagnose einer Infektion ist die Behandlung mit Antibiotika jedoch unproblematisch, und Folgeschäden sind dann nicht zu erwarten.

- Die FSME (Frühsommer-Meningo-Encephalitis) wird durch ein Virus hervorgerufen. Eine ursächliche Behandlung ist bislang nicht möglich. Infektionen treten in fast allen Landesteilen von Baden-Württemberg auf. Der Ortenaukreis und die benachbarten Landkreise gelten sogar als Hochrisikogebiete. Für ganz Baden-Württemberg gibt es daher eine offizielle Impfempfehlung vom Landesgesundheitsamt in Stuttgart und vom Robert-Koch-Institut in Berlin. Diese Schutzimpfung wird daher auch in ganz Baden-Württemberg von allen Krankenkassen übernommen.Die Impfung ist sehr gut verträglich und bietet eine sehr große Sicherheit vor einer Infektion mit dem gefürchteten Virus und den möglichen schweren Komplikationen bei einer Erkrankung. Zur Grundimmunisierung gibt es zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen, eine dritte Impfung ist dann nach 9 bis 12 Monaten erforderlich. Auffrischimpfungen sind bei Kindern und Erwachsenen bis zum 50. Lebensjahr nur noch alle 5 Jahre erforderlich. Ab einem Lebensalter über 50 Jahre sind Auffrischimpfungen allerdings alle 3 Jahre fällig. Die Schutzimpfungen können zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden.
8. Februar 2012
PATIENTENVERFÜGUNG
Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen in Kraft getreten. Vorausgegangen waren hierzu jahrelange Diskussionen unter Fachleuten sowie Debatten im Bundestag. Nach diesem Gesetz bleibt es jedem volljährigen Patienten selbst überlassen, in medizinische Maßnahmen einzuwilligen oder sie auch abzulehnen.
Damit eine Patientenverfügung Gültigkeit erlangt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: die Verfügung muss schriftlich abgefasst sein, der Verfasser muss volljährig sein und es muss Einsichtsfähigkeit bestehen. Grundsätzlich ist es hierbei vorteilhaft, wenn die Einwilligungsfähigkeit ärztlich oder auch notariell festgestellt und attestiert wird. Die Abfassung selbst kann formlos erfolgen. Ein Widerruf ist jederzeit ebenfalls formlos möglich.
Das Gesetz hat dabei keinen Anspruch der Patienten auf eine ärztliche Beratung vorgesehen; es besteht aber auch keine Verpflichtung, sich von einem Arzt oder Anwalt beraten zu lassen. Die Kosten für die ärztliche Beratung werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Beratung wird jedoch von allen Fachleuten unbedingt empfohlen.
Nur präzise Formulierungen können nämlich im konkreten Notfall auch wirklich weiter helfen.
Mittlerweile gibt es unzählige verschiedene Muster von Vorlagen, was insgesamt eine große Verunsicherung bedeutet.
Wir bekommen daher sehr häufig Anfragen zur Abfassung einer Patientenverfügung.
Wenn Sie eine Hilfestellung wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Sie können gern einen Termin mit dem erforderlichen Zeitrahmen vereinbaren, je nachdem ob Sie die komplette Abfassung der Patientenverfügung bei uns durchführen lassen wollen oder nur noch einzelne Fragen offen sind.
Weitere Einzelheiten zu diesem Komplex finden Sie auch auf dieser speziellen Seite der Landesärztekammer Baden-Württemberg:
http://www.aerztekammer-bw.de/20buerger/70patientenverfuegung/index.html
7. Februar 2012
ALLES ÜBER IMPFUNGEN
In Deutschland gibt es keine Impfpflicht.
Es gibt jedoch eine Reihe von Impfungen, die von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung und für den Schutz jedes Einzelnen sind, so dass sie von den Gesundheitsbehörden öffentlich emfohlen werden.
Die STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut, hat die Bedeutung von Impfungen prägnant zusammengefasst:
„Impfungen gehören zu den wiksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin.“
Die Ärzte in Deutschland haben dabei die wichtige Aufgabe, für einen ausreichenden Impfschutz aller von ihnen betreuten Menschen zu sorgen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat alles Wissenswerte und viele interessante Einzelheiten zum Thema Impfen auf diesen speziellen Internetseiten zusammengestellt:
www.impfen-info.de
www.kindergesundheit-info.de/fuer-eltern/impfungen
Weitere ausführliche Informationen gibt es auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts
www.rki.de/impfen
Für Reiseimpfungen bieten diese Seiten spezielle Informationen:
www.gesundes-reisen.de
www.crm.de